Die VKF (Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen) hat in der Schweiz klare Richtlinien für die Aufstellung von Batteriespeichern erlassen.
Die wichtigsten Punkte
- Aufstellungsort: Kellerräume oder separate Technikräume sind zu bevorzugen.
- Brandabschnitt: Ab einer gewissen Kapazität (z.B. > 10 kWh oder je nach Chemie) muss der Speicher in einem separaten Brandabschnitt (EI30 / EI60) installiert werden.
- Warnmelder: In der Regel ist mindestens ein vernetzter Rauchwarnmelder im Raum vorgeschrieben.
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